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   BVerwG, 17.12.1974 - I B 81.74   

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https://dejure.org/1974,1743
BVerwG, 17.12.1974 - I B 81.74 (https://dejure.org/1974,1743)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1974 - I B 81.74 (https://dejure.org/1974,1743)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1974 - I B 81.74 (https://dejure.org/1974,1743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der "erforderlichen Zuverlässigkeit" nach dem Gaststättenrecht - Maßnahme nach § 21 Abs. 1. Gaststättengesetz (GastG) im Lichte eines Berufsverbotes - Grundlagen für einen Anspruch auf Widerruf einer Untersagung nach dem Gaststättengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1975, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 27.05.2008 - 22 ZB 07.3428

    Sofort vollziehbares gaststättenrechtliches Beschäftigungs- und Zutrittsverbot

    Jedenfalls die drei Verurteilungen aus den Jahren 1998, 2000 und 2005 jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung rechtfertigen die von den Verwaltungsbehörden und vom Verwaltungsgericht angestellte Prognose, dass der Kläger zu 2 nach dem Gesamtbild seines Verhaltens gerade im Hinblick auf die Art der von der Klägerin zu 1 betriebenen Gaststätte und deren Gäste nicht die für eine berufliche Tätigkeit in dieser Gaststätte erforderliche Zuverlässigkeit i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 GastG besitzt (vgl. BVerwG vom 17.12.1974, GewArch 1975, 132).

    Im Hinblick darauf, dass ein Anspruch auf Widerruf der Untersagung der Beschäftigung besteht, wenn die Annahme der Unzuverlässigkeit nicht mehr durch Tatsachen gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG vom 17.12.1974, GewArch 1975, 132) und eine dem § 35 Abs. 6 GewO entsprechende Regelung für die Wiedergestattung der Beschäftigung im Gaststättengesetz fehlt, muss die Gaststättenbehörde allerdings ihre Entscheidung unter Kontrolle halten und die weitere Entwicklung des Klägers zu 2 von Amts wegen beobachten (vgl. BVerwG vom 2.2.1982, BVerwGE 65, 1/3).

    Vorliegend gilt das strittige Verbot ausdrücklich nur für die Beschäftigung des Klägers zu 2 im Lokal der Klägerin zu 1, nicht aber auch für die Tätigkeit in anderen Gaststättenbetrieben (vgl. BVerwG vom 17.12.1974, GewArch 1975, 132).

  • VG München, 10.05.2016 - M 16 S 16.1391

    Verhängung eines gaststättenrechtlichen Beschäftigungsverbots

    Unter diesen Umständen bedeutet ihre Beschäftigung in den für den Gewerbebetrieb bestimmten Räumen ein erhebliches Risiko, das den Gewerbetreibenden, dem die Neigung zu Gewalttätigkeiten bekannt ist, veranlassen müsste, von einer Beschäftigung dieser Person abzusehen (BVerwG, B. v. 17.12.1974 - I B 81.74, GewArch 1975, 132).

    Hinzu tritt die Betroffenheit des Antragstellers zu 2), der durch das Beschäftigungsverbot ebenfalls in seiner Berufsausübungsfreiheit berührt wird (vgl. BayVGH, B. v. 17.2.2012 - 22 CS 11.3014 - juris Rn. 11), auch wenn eine Maßnahme nach § 21 Abs. 1 GastGt kein Berufsverbot darstellt (vgl. BVerwG, B. v. 17.12.1974 - I B 81.74, GewArch 1975, 132).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 4 B 1049/16

    Ordnungsverfügung betreffend ein gaststättenrechtliches Beschäftigungsverbot;

    vgl. dazu allgemein auch - ebenfalls offenlassend - BVerwG, Beschluss vom 17.12.1974 - 1 B 81.74 -, GewArch 1975, 132 (133); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.6.1993 - 14 S 2576/92 -, GewArch 1993, 388 = juris, Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 27.5.2008 - 22 ZB 07.3428 -, NVwZ-RR 2009, 19 = juris, Rn. 5. Vgl. außerdem noch Michel/Kienzle/ Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 21 Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.12.1974 - 1 B 81.74 -, GewArch 1975, 132 (133), und vom 16.6.1987- 1 B 93.86 -, GewArch 1987, 351 = juris, Rn. 11 f.

  • OVG Saarland, 24.05.2007 - 1 B 154/07

    Gaststättenrechtliches Beschäftigungsverbot - Zuverlässigkeit eines Beschäftigten

    (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1974 - 1 B 81.74 -,).
  • OVG Hamburg, 25.06.1991 - Bs VI 47/91

    Gewerberecht: Begriff der Beschäftigung i.S. von § 21 Abs. 1 GastG

    Die Beschäftigung einer Person mit ausgeprägter Neigung zu Gewalttätigkeiten stellt für einen derartigen Betrieb ein erhebliches Risiko dar, so daß für diese Person die erforderliche gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit für eine Betätigung in diesem Betrieb nicht angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1974, GewArch 1975 S. 132).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 2576/92

    Gaststättenrechtliches Aufenthaltsverbot und Beschäftigungsverbot als milderes

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob eine solche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen wäre, oder ob die Klägerin darauf zu verweisen wäre, bei der Beklagten die Wiedergestattung der Beschäftigung des Beigeladenen zu beantragen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1974, GewArch 1975, 132).
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